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   BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 2208/07   

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BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 2208/07 (https://dejure.org/2007,17138)
BVerfG, Entscheidung vom 23.10.2007 - 1 BvR 2208/07 (https://dejure.org/2007,17138)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 2208/07 (https://dejure.org/2007,17138)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme der Entscheidung der Verfassungsbeschwerde; Erforderlichkeit der Erschöpfung des Rechtswegs; Erforderlichkeit einer Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Gerichtes

  • Judicialis

    BVerfGG § 90 Abs. 2; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; ArbGG § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
    Erschöpfung des Rechtswegs bei Gehörsverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 2208/07
    Das wäre nur erforderlich gewesen, wenn er eine neue und eigenständige Verletzung seines Gehörs durch das Bundesarbeitsgericht hätte rügen wollen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2007 - 1 BvR 646/06 -, zu II. 1. a der Gründe; a.A. BVerfGK 5, 337 ).

    aa) Nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung obliegt zunächst den Fachgerichten die Aufgabe, die Grundrechte zu wahren und durchzusetzen (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    Gerade für den Bereich des hier in Frage stehenden grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG hat das Plenum des Bundesverfassungsgerichts hervorgehoben, dass das Ziel eines effektiven Rechtsschutzes am wirkungsvollsten erreicht wird, wenn die Prüfung von gerichtlichen Gehörsverstößen und deren Beseitigung in erster Linie durch die Fachgerichte erfolgen, weil diese die Gehörsverstöße sachnah und zeitnah beheben können (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 1 BvR 646/06

    Wegen Nichtbeachtung des Grundsatzes der materiellen Subsidiarität unzulässige,

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 2208/07
    Das wäre nur erforderlich gewesen, wenn er eine neue und eigenständige Verletzung seines Gehörs durch das Bundesarbeitsgericht hätte rügen wollen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2007 - 1 BvR 646/06 -, zu II. 1. a der Gründe; a.A. BVerfGK 5, 337 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 2208/07
    Durch die umfassende fachgerichtliche Vorprüfung der Beschwerdepunkte soll dem Bundesverfassungsgericht ein geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Gerichte vermittelt werden (vgl. BVerfGE 68, 376 ).
  • BVerfG, 21.06.2005 - 2 BvR 658/05

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung, wenn eine in der Rechtsmittelinstanz perpetuierte

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 2208/07
    Das wäre nur erforderlich gewesen, wenn er eine neue und eigenständige Verletzung seines Gehörs durch das Bundesarbeitsgericht hätte rügen wollen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2007 - 1 BvR 646/06 -, zu II. 1. a der Gründe; a.A. BVerfGK 5, 337 ).
  • LAG Hamm, 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06

    Kein Beweisverwertungsverbot bzgl. der durch Detektiveinsatz gewonnenen

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 2208/07
    das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 8. März 2007 - 17 Sa 1604/06 - .
  • BVerfG, 30.05.2008 - 1 BvR 27/08

    Wegen Nichtbeachtung des Grundsatzes der materiellen Subsidiarität unzulässige

    Vielmehr rügt er gleichzeitig eine - für den Vorrang einer Anhörungsrüge erforderliche - neue und eigenständige angebliche Gehörsverletzung durch den Bundesgerichtshof (vgl. zu dieser Voraussetzung BVerfGE 107, 395 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2007 - 1 BvR 646/06 -, NJW 2007, S. 3418 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 2208/07 -, JURIS, zu 1 a der Gründe).
  • BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11

    Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge die Monatsfrist des § 93

    Eine solche Anhörungsrüge ist deshalb von vornherein aussichtslos und gehört nicht zum Rechtsweg (vgl. BVerfGK 13, 496 ; s.a. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 2208/07 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2011 - 1 BvR 3269/10 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 -, juris, Rn. 13; i.E. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1382/10 -, juris, Rn. 23).
  • BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 2037/10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung und Darlegung

    Denn die Beschwerdeführer haben den Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, mit dem dieses über die von den Beschwerdeführern erhobene Anhörungsrüge nach § 178a SGG entschieden hat, weder ausdrücklich oder sinngemäß zum Gegenstand des Verfahrens gemacht noch haben sie sich mit dessen Begründung auseinandergesetzt; hierzu wären sie jedoch, jedenfalls soweit sie ihre Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG mit der Verfassungsbeschwerde weiter verfolgen, im Hinblick auf den Sinn und Zweck des Gebots der Rechtswegerschöpfung verpflichtet gewesen (vgl. BVerfGE 49, 252 ; 107, 395 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 2208/07 -, juris Rn. 8; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. November 2008 - 1 BvR 2399/06 -, juris Rn. 14).
  • BVerfG, 21.11.2008 - 1 BvR 2399/06

    Voraussetzungen für Untersagung der Vermittlung von Sportwetten in der

    Dazu sowie zur Auseinandersetzung mit den Gründen des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs über die Anhörungsrüge wäre der Beschwerdeführer im Hinblick auf Sinn und Zweck des Gebots der Rechtswegerschöpfung aber verpflichtet gewesen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 2208/07 -, juris, dort zu § 78a ArbGG).
  • VerfGH Berlin, 09.02.2010 - VerfGH 78/07

    Überraschungsentscheidung bei gleichzeitiger Verhandlung über den Auskunfts- und

    Wird dagegen - wie hier - die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das erstinstanzliche Gericht geltend gemacht, und ist das dagegen eingelegte Rechtsmittel erfolglos geblieben, muss gegen die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts keine Anhörungsrüge erhoben werden (vgl. Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 157/06 - FamRZ 2008, 168 ; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 2208/07 - juris).
  • VerfGH Bayern, 28.10.2020 - 41-VI-20

    Ahndung der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

    Es liegt daher hier der Fall der Rüge einer sogenannten sekundären Gehörsverletzung vor, die mangels Behauptung eines eigenständigen Gehörsverstoßes grundsätzlich unzulässig ist (VerfGH vom 2.10.2013 BayVBl 2014, 171; siehe auch VerfGH vom 7.8.2013 VerfGHE 66, 144/149 Rn. 22; BVerfG vom 23.10.2007 - 1 BvR 2208/07 - juris Rn. 4; vom 20.7.2011 BayVBl 2011, 772; vom 14.12.2018 - 2 BvR 1594/17 - juris Rn. 15; Degenhart in Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 103 Rn. 41 c).
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